Bundesbeauftragter Koschyk im Interview zu Regional- und Minderheitensprachen in Deutschland

Das Internet-Portal „deutschland.de“, ein Service der Frankfurter Societäts-Medien GmbH in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt führte nachfolgendes Interview mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, über die Rolle von Regional- und Minderheitensprachen in Deutschland.

Das Internet-Portal „deutschland.de“, ein Service der Frankfurter Societäts-Medien GmbH in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt führte nachfolgendes Interview mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, über die Rolle von Regional- und Minderheitensprachen in Deutschland.

Herr Koschyk, Sie setzen sich als Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten auch für das kulturelle Erbe von Regional- und Minderheitensprachen in Deutschland ein. Welche dieser Sprachen werden in Deutschland überhaupt gesprochen?

Aufgrund der entsprechenden Abkommen des Europarates werden die vier in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten – die dänische Minderheit, das sorbische Volk, die friesische Volksgruppe sowie die deutschen Sinti und die deutschen Roma und deren Sprachen – das Dänische, das Ober- und das Niedersorbische, das Nord- und das Saterfriesische sowie das Romanes – geschützt. Die Angehörigen nationaler Minderheiten pflegen in Deutschland jahrhundertealte Sitten und Gebräuche. Ihre Sprache bedeutet für sie kulturelle Identität, die sie an ihre Kinder und Enkel weitergeben wollen. Gleiches gilt für die Sprecher der Regionalsprache Niederdeutsch/Platt. Auch diese Regionalsprache wird in Deutschland geschützt.

Warum ist es wichtig, diese Sprachen zu fördern?

Schutz und Förderung der geschichtlich gewachsenen Minderheiten, ihrer Sprachen sowie der Regionalsprache Niederdeutsch tragen zur Erhaltung und Entwicklung kulturellen Reichtums in Deutschland bei. Kulturelle Vielfalt wiederum fördert Toleranz und Akzeptanz, welche unabdingbar für eine gelebte pluralistische Demokratie ist.

Die Anerkennung von Regionalsprachen ist sicher eine wichtige symbolische Geste – welche praktische Bedeutung hat sie?

Die Tätigkeit meines Amtes erstreckt sich neben den nationalen Minderheiten auch auf Schutz und Förderung der Regionalsprache Niederdeutsch. Auch für die Niederdeutsch-Sprecher wurde ein Beratender Ausschuss beim Bundesministerium des Innern eingerichtet. Dieser sichert den Sprechern der Regionalsprache den Kontakt zur Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag sowie den acht Ländern, in denen Niederdeutsch gesprochen wird. Außerdem wird die niederdeutsche Sprachgruppe durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziell gefördert.

Wie möchten Sie den Sprachen mehr Geltung verschaffen?

Die Konferenz „Charta-Sprachen in Deutschland – Ein Thema für alle!“ unter der Schirmherrschaft von Bundestagspräsident Professor Dr. Lammert ist der Auftakt zu einer vertieften Auseinandersetzung mit den Sprechern der Regional- und Minderheitensprachen. Ziel der Konferenz ist es, vor allem im parlamentarischen Raum für den Schutz und die Pflege der Regional- und Minderheitensprachen zu werben.

Deutschland gehörte 1992 zu den ersten Staaten, die eine „Charta der Regional- und Mindersprachen“ des Europarats unterzeichneten. Was hat diese Charta bisher bewirkt, was soll sie in Zukunft leisten?

Mit der Charta sollen die traditionell in einem Vertragsstaat gesprochenen Minderheiten- und Regionalsprachen als bedrohter Aspekt des europäischen Kulturerbes geschützt und gefördert werden. In vielen Regionen sind die Minderheiten- und Regionalsprachen für die Öffentlichkeit sichtbar. Sie finden sie auf Ortsschildern, die Sprachen können zum Teil sogar bei Gericht und im Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung verwendet werden. Gleichwohl besteht für die Zukunft nach wie vor Handlungsbedarf: Eine zentrale Aufgabe ist es hierbei vor allem, die junge Generation für den Fortbestand und die Weiterentwicklung der Regional- und Minderheitensprachen zu gewinnen.

Wie werden die Angehörigen der nationalen Minderheiten in Deutschland konkret unterstützt?

Eine finanzielle Förderung der nationalen Minderheiten findet sowohl durch die Bundesregierung als auch durch die Länder und Kommunen statt. Die nationalen Minderheiten in Deutschland sind in einem Minderheitenrat zusammengeschlossen und unterhalten gemeinsam ein Minderheitensekretariat in Berlin. Daneben bestehen zahlreiche Gremien, welche die nationalen Minderheiten unterstützen: So hat die Bundesregierung einen Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten berufen, der auf Bundesebene Ansprechpartner für alle Belange der nationalen Minderheiten ist. Beim Deutschen Bundestag besteht ein Gesprächskreis Minderheitenfragen und die Bundesregierung hat Beratende Ausschüsse für die anerkannten nationalen Minderheiten und die Sprachgruppe des Niederdeutschen eingerichtet.

Wie eng arbeitet Deutschland in Minderheitenfragen mit anderen Ländern zusammen?

Deutschland unterstützt die Maßnahmen des Europarates, der EU und der OSZE in Minderheitenangelegenheiten und hat auf diese Weise zahlreiche bilaterale Kontakte mit anderen Staaten. Bei meinen Reisen zu den deutschen Minderheiten im Ausland vereinbare ich immer auch Termine mit Regierungsmitgliedern und Parlamentariern, die für Minderheitenfragen zuständig sind. Gerade mit der Ukraine habe ich die Kontakte in Fragen des Minderheitenschutzes in diesem Jahr sehr intensiviert.

Das Interview auf der Internetseite von “deutschland.de” finden Sie hier.

Quelle: www.koschyk.de

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