Jetzt bewerben: ifa-Hospitationsprogramm 2015

Das Hospitationsprogramm des Instituts für Auslandsbeziehungen (ifa) ist ein neues Qualifizierungs- und Förderprogramm für engagierte Nachwuchskräfte von Vereinen, Verbänden und Redaktionen der deutschen Minderheiten im Bereich Kulturmanagement, Jugendbildung und Medien. Das Programm leistet einen Beitrag zur individuellen Qualifizierung von Mitarbeitern/innen und Ehrenamtlichen der Institutionen deutscher Minderheiten (DMi) sowie zur länderübergeifenden Vernetzung. Bewerben Sie sich noch bis 6. September 2015!

Das Hospitationsprogramm des Instituts für Auslandsbeziehungen (ifa) ist ein neues Qualifizierungs- und Förderprogramm für engagierte Nachwuchskräfte von Vereinen, Verbänden und Redaktionen der deutschen Minderheiten im Bereich Kulturmanagement, Jugendbildung und Medien. Das Programm leistet einen Beitrag zur individuellen Qualifizierung von Mitarbeitern/innen und Ehrenamtlichen der Institutionen deutscher Minderheiten (DMi) sowie zur länderübergeifenden Vernetzung. Bewerben Sie sich noch bis 6. September 2015!

In einem Zeitraum von vier Wochen erhält ein/e Hospitant/in ein Stipendium, um themenspezifische Best-Practice-Modelle und Arbeitsweisen länderübergreifend an einer individuell gewählten Gastinstitution der DMi in Mittelost-, Südosteuropa, den GUS- Staaten sowie in besonderen Fällen in Deutschland kennenzulernen. Auf Wunsch des Antragstellers kann die Hospitation bis max. sechs Wochen verlängert werden.

Die Hospitationen sollen die fachliche Professionalisierung fördern und neue Impulse und Erkenntnisse für die praktische Arbeit von Institutionen der DMi ermöglichen.

Leistungen des ifa

  • Einmalige Stipendienpauschale für Reise- und Aufenthaltskosten in Höhe von 1000 € für eine vier- bis sechswöchige Hospitation.
  • Organisatorische Betreuung und inhaltliche Begleitung der Hospitation ggf. Unterstüzung bei der Auswahl einer passenden Institution.
  • Bilanzierungs- und Coachinggespräch nach Abschluss der Hospitation. Voraussetzungen
  • Der/Die Antragsteller/in sollte Mitarbeiter/in oder ehrenamtlich tätig sein, in einem Verein, Verband, einer Redaktion der DMi oder einer Institution, die für die DMi arbeitet. Die Institution sollte ihren Sitz in Polen, Rumänien, Serbien, Tschechien, Ungarn oder den GUS-Staaten haben.
  • Der/Die Antragsteller/in hat einen spezifischen Fortbildungsbedarf zur Durchführung eines Projektes oder zur allgemeinen Professionalisierung der Arbeit in einer Institution der DMi.
  • Der/Die Antragsteller/in verfügt über eine Empfehlung einer Institution der DMi und sollte sehr gute Deutschkenntnisse sowie praktische Erfahrungen in der Planung und Durchführung von Jugend-, Kultur- oder Medienprojekten vorweisen können.
  • Die Hospitation ist an einer Gastinsitution in Mittelost-, Südosteuropa, den GUS- Staaten sowie in besonderen Fällen in Deutschland möglich.
  • Die Gastinstitution sollte eine Institution der DMi sein oder aus deren Umfeld stammen. Bei konkreten Qualifizierungsvorhaben, die nur außerhalb einer Institution der DMi zu realisieren sind, ist auch eine Hospitation in einer anderen Einrichtung der Kultur-, Medien- oder Jugendarbeit möglich.

Beispiel

Ein Jugendverband in Land A hat in der jüngsten Vergangenheit erfolgreich neue Instrumente der Kultur- und Jugendarbeit eingeführt. Der Verband hat u.a. ein großes Poetry-Slam Festival organisiert, das von einer nachhaltig erfolgreichen Implementierung mehrerer Social-Media- Plattformen (Facebook, Twitter, Instagram) begleitet wurde. Der/Die Mitarbeiter/in eines Vereins der kulturellen Kinder- und Jugendbildung in Land B hat von diesem Best-Practice-Fall gehört und plant für das kommende Jahr ein deutschsprachiges Hip-Hop Festival. Gleichzeitig möchte der Verein zukünftig verstärkt über Social-Media-Kanäle kommunizieren, um eine größere Anzahl junger Mitglieder zu erreichen. Der/Die Mitarbeiter/in des Vereins stellt einen Antrag für eine vierwöchige Hospitation in der Verbandseinrichtung und kann so neben dem spezifischen Know-how auch vom Einblick in die Arbeitskultur einer anderen Institution der DMi profitieren.

Ablauf
Interessierte Mitarbeiter/innen und Ehrenamtliche können sich per E-Mail bis zum 6. September 2015 bewerben. Dazu senden Sie bitte den ausgefüllten Antrag an: kruska@ifa.de

Die Bewerberauswahl erfolgt durch das ifa in Abstimmung mit der ifa Regionalkoordination. Die Bewerber werden per Mail über den Bescheid informiert.

Die Hospitation in der Gastinstitution muss zwischen September und Dezember 2015 erfolgen. Das ifa unterstützt bei der organisatorischen Vorbereitung und Durchführung in der gewählten Gastinstitution bzw. ist bei der Auswahl einer passenden Institution behilflich.

Es wird mit allen drei Beteiligten (Institution, Hospitant/in, ifa), eine Vereinbarung geschlossen. In Abstimmung mit der ifa-Programmkoordinatorin erstellt der/die Hospitant/in eine Zielvereinbarung. In der Zielvereinbarung werden die Aufgaben und Maßnahmen der Hospitation erarbeitet.

Zum Programmabschluss findet ein Bilanzierungs- und Coachinggespräch statt, wahlweise als Skypetelefonat oder als persönliches Gespräch. Dabei werden die Erfahrungen und das Entwicklungsvorhaben gemeinsam ausgewertet und nachhaltige Strategien für die weitere Tätigkeit des/der Hospitant/in erarbeitet. Der/die Hospitant/in schreibt am Ende einen Abschlussbericht, in dem die Erfahrungen während der Hospitation festgehalten werden.

Kontakt
Institut für Auslandsbeziehungen (ifa)
Charlottenplatz 17
D-70173 Stuttgart
Programmkoordination: Céline Kruska
E-Mail: kruska@ifa.de
Telefon: +49 (0)711/ 2225.154

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