Bewerben Sie sich für den Hessischen Landespreis „Flucht, Vertreibung, Eingliederung“


Nach 2011, 2013 und 2015 wird in diesem Jahr wieder der Landespreis „Flucht, Vertreibung, Eingliederung“ vergeben. Dies kündigte der hessische Staatsminister Stefan Grüttner an.

„Mit der Stiftung des Preises erinnert das Land daran, dass fast jede dritte Hessin und jeder dritte Hesse entweder Flucht oder Vertreibung selbst erlebt haben, von Flüchtlingen und Vertriebenen abstammen oder als Aussiedlerin und Aussiedler bzw. Spätaussiedlerin und Spätaussiedler hier leben“, hob Grüttner hervor. Mit der Auszeichnung werden literarische und kulturelle Werke prämiert, die sich mit der Vertreibung, Aussiedlung und Eingliederung der Vertriebenen sowie Spätaussiedler oder der Kultur der Vertreibungsgebiete auseinandersetzen. Dies gilt ebenso für Arbeiten mit historischem, soziologischem, kulturellem, sprachwissenschaftlichem oder auch wirtschaftlichem Inhalt. Eine achtköpfige Jury entscheidet über die Vergabe des Preises.

„Während es bei den ersten Preisverleihungen jeweils thematische Vorgaben gab, war die Themenwahl in 2015 freigestellt. Vor dem Hintergrund des diesjährigen Reformationsjubiläums hat sich das Ministerium entschieden, die Preisverleihung erneut mit einem Motto zu verbinden“, erklärte Minister Grüttner.

Die einzureichenden Arbeiten sollen daher einen Bezug zu dem Thema ‚Kirche in der Heimat – Kirche als Heimat der Vertriebenen und Deportierten‘ haben. Die Kirchengemeinden seien immer auch ein Kristallisationspunkt in den Städten und Dörfern der früheren Heimat gewesen und hätten das Leben der Menschen nachhaltig geprägt. Vor allem aber hätten auch nach der Vertreibung viele der Entwurzelten, die, all ihrer Habe beraubt, in der Fremde neu anfangen mussten, im Glauben Trost und Halt gefunden.

Am 5. August 1950 hatten die Vertriebenen in der Charta der deutschen Heimatvertriebenen erklärt, auf Vergeltung zu verzichten und am Aufbau eines geeinten Europas mitwirken zu wollen. Anlässlich des 60. Jahrestags der Verkündung der Charta beschloss das Land Hessen im Jahr 2010, den Preis „Flucht, Vertreibung, Eingliederung“ auszuschreiben. Seither wird der mit 7.500 € dotierte Preis im Zwei-Jahresrhythmus am Tag der Vertriebenen während des Hessentages durch den Ministerpräsidenten des Landes Hessen, Volker Bouffier, verliehen.


Einsendeschluss ist der 31. März 2017. Vorschläge oder Bewerbungen sind zu richten an:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Abteilung IV
Dostojewskistr. 4
E-Mail: Landesausgleichsamt-Hessen@HSM.Hessen.de

Weitere Informationen und die Statuten zum Landespreis finden Sie unter www.vertriebenenbeauftragte.hessen.de.

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