Zuzugszahl von Spätaussiedlern bleibt stabil


Koschyk: „Familienzusammenführung und Integration sind die Säulen einer gelingenden Aussiedlerpolitik“.

Im 1. Quartal 2017 ist der Zuzug von Spätaussiedlern und deren Familienangehörigen im Vergleich zu den Vorjahreswerten konstant geblieben. Bis zum 31. März 2017 sind insgesamt 1.215 Personen in Deutschland registriert worden. Im Vorjahreszeitraum waren es 1.261 Personen.

Ebenso ist die Zahl der gestellten Aufnahmeanträge vergleichbar mit dem Vorjahreszahlen: 2017: 3.495 Anträge und 2016: 3.611 Anträge. Es wurden bisher somit rund 100 Anträge weniger gestellt.

Der Bundesbeauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk, MdB, zeigt sich zuversichtlich, dass sich die Zuzugszahlen von Spätaussiedlern ähnlich wie in den Vorjahren entwickeln werden: „2016 hat sich aufgrund der Novellierung des Bundesvertriebenengesetzes im Jahr 2013 der Zuzug von Spätaussiedlern und deren Familienangehörigen erfreulicherweise das vierte Mal in Folge erhöht. Im 1. Quartal 2017 hat sich diese Entwicklung stabilisiert. Damit bestätigt sich erneut, dass es uns mit der Gesetzesnovellierung 2013 gelungen ist, unnötige Hürden für Familienzusammenführungen abzubauen und gleichzeitig am Erfordernis ausreichender Sprachkenntnisse als Voraussetzung einer gelingenden Integration festzuhalten.“