Bundesland Hessen: Mittel für Kulturpflege und Spätaussiedlerintegration kräftig erhöht

Mit der Beschlussfassung in der Plenarsitzung des Hessischen Landtags wurde am 19. Februar 2020 der Landeshaushalt 2020 verabschiedet und in Kraft gesetzt. Nach 20 Jahren gleichbleibender Förderhöhe wurden damit sowohl die Kulturmittel für die Erinnerungs- und Kulturarbeit nach § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) als auch die Mittel für die Spätaussiedlerintegration um jeweils 50 Prozent erhöht.

„Das ist ein großer Schritt nach vorne und wichtiges Signal der Unterstützung. Ich freue mich sehr, dass sich meine Anstrengungen dafür gelohnt haben und auch die Wünsche der Verbände gehört wurden“, äußert Landesbeauftragte Margarete Ziegler-Raschdorf in einer ersten Stellungnahme. „Ich bin ausgesprochen dankbar für diese großartige Unterstützung meines Aufgabengebietes von Seiten der Hessischen Landesregierung, insbesondere durch Ministerpräsident Volker Bouffier und den zuständigen Innenminister Peter Beuth. Gestiegene Kosten, das Schwinden der Erlebnisgeneration und der damit verbundene Rückgang des ehrenamtlichen Engagements in den Vertriebenenverbänden erfordern ein größeres finanzielles Engagement für eine auch in der Zukunft sichergestellte, gute Erinnerungs- und Kulturarbeit, wie sie § 96 BVFG Bund, Ländern und indirekt auch den Kommunen auferlegt.“

Zu einem Gespräch hatte Landesbeauftragte Ziegler-Raschdorf die Landsmannschaften eingeladen und informierte gemeinsam mit ihrer Stabsstelle über die Erhöhungen im Einzelnen und über Möglichkeiten der Verwendung der Kulturmittel im Rahmen der Förderrichtlinien. Dabei konnten viele Fragen geklärt und Hilfestellung gegeben werden. Aufgrund der positiven Resonanz und großen Teilnahme werde eine regelmäßige Konferenz der Landsmannschaften angestrebt. Viele Probleme ließen sich besser gemeinsam erörtern und auch lösen.

Zu einem weiteren Termin hinsichtlich der künftigen Finanzausstattung kam die Landesbeauftragte mit Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführung des BdV Hessen zusammen, um insbesondere den konkreten Verteilerschlüssel der erhöhten Förderung zugunsten der Landsmannschaften zu erörtern. Einvernehmlich verständigte sich die Stabsstelle der Landesbeauftragten mit den Verbänden auf eine allseitig zufriedenstellende und akzeptierte Vorgehensweise.

75 Jahre nach Flucht und Vertreibung

„75 Jahre nach Flucht und Vertreibung von 15 Millionen Deutschen aus den Ostgebieten wird mit der eindrucksvoll verbesserten finanziellen Ausstattung in Hessen die Möglichkeit für eine moderne, zeitgemäße Dokumentation der Ereignisse, für Digitalisierungsprojekte, die auch dem Schulunterricht zugutekommen und für eine neue, auch für junge Menschen interessante Erinnerungs- und Kulturpflege, geschaffen. Dafür bin ich sehr dankbar. Ein Drittel unserer hessischen Bevölkerung hat einen Vertreibungshintergrund oder ein Aussiedlerschicksal. Dies ist Grund genug für alle Anstrengungen. Mit frischer Motivation sehe ich in die Zukunft und freue mich auf viele neue Ideen und eine weitere erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem BdV und den Landsmannschaften“, betont Ziegler-Raschdorf.

In einem weiteren Förderbereich habe es mit der Anhebung der Fördermittel für die Spätaussiedlerintegration ebenfalls eine ansehnliche Erhöhung gegeben. Die Eingliederungsmittel zugunsten von Aussiedlern und Spätaussiedlern wurden von bisher 560.000 auf künftig 800.000 Euro angehoben. Damit unterstütze das Land Hessen die persönliche, kulturelle, berufliche sowie gesellschaftliche Eingliederung und künftig stärker auch die Eingliederung der Deutschen aus Russland im Bereich der politischen Bildung und Demokratie-Erziehung. Ein wesentlicher Anteil der Mittel in Höhe von 300.000 Euro stehe der neuen „Interessengemeinschaft der Deutschen aus Russland in Hessen – IDRH“ für ihre Integrationsarbeit zur Verfügung. In der IDRH habe sich die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland (LMDR) mit der Deutschen Jugend aus Russland (DJR) zu einem eingetragenen Verein zusammengeschlossen, um künftig ihre Beratungs-, Qualifizierungs- und Kulturprojekte und eine vielfältige Integrationsarbeit gemeinsam durchzuführen. Die Hessische Landesregierung habe damit im Aufgabenfeld der Spätaussiedlerintegration einen wichtigen Ansprechpartner, dessen Akteure sich in 20 Jahren in ihrer Zuverlässigkeit bewährt haben.

Landesbeauftragte Margarete Ziegler-Raschdorf hebt hervor:

Sowohl LMDR als auch DJR leisten einen ausgesprochen wichtigen Beitrag zu einer Wieder-Beheimatung der überwiegend aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion stammenden Spätaussiedler in Deutschland. Aufgrund der Novellierung des Bundesvertriebenengesetzes im Jahre 2013 mit wichtigen Erleichterungen bei der Familienzusammenführung steige die Zahl der Spätaussiedler seit sieben Jahren langsam aber stetig wieder an. Diesem Umstand gelte es Rechnung zu tragen. Durch die Erarbeitung zeitgemäßer Projekte werde den in Hessen lebenden rund 300.000 Deutschen aus Russland eine Integration nicht übergestülpt, sondern gemeinsam mit Ihnen entwickelt. Da ist in vielen Jahren großes Vertrauen gewachsen, für das ich sehr dankbar bin. Die neuen finanziellen Möglichkeiten werden auch dazu führen, die Kenntnis und das Verständnis für die Geschichte und Kultur der Deutschen aus Russland im Bewusstsein der einheimischen Bevölkerung zu vertiefen.

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