Die Evangelische Hochschule Dresden vergibt zehn Sonderstudienplätze an Bewerberinnen aus Mittel- und Osteuropa in den Studiengängen Soziale Arbeit und Früherziehung. Die Studienplätze stellt die Hochschule kostenlos zur Verfügung und hilft den Bewerbern bei der Suche nach Stipendien. Studiumbeginn ist zum Wintersemester jeden Jahres möglich. Der Bewerbungstermin ist der 15. Januar.
Die Evangelische Hochschule Dresden vergibt zehn Sonderstudienplätze an Bewerberinnen aus Mittel- und Osteuropa in den Studiengängen Soziale Arbeit und Früherziehung. Die Studienplätze stellt die Hochschule kostenlos zur Verfügung und hilft den Bewerbern bei der Suche nach Stipendien. Studiumbeginn ist zum Wintersemester jeden Jahres möglich. Der Bewerbungstermin ist der 15. Januar.
Zum Wintersemester jeden Jahres nimmt die Evangelische Hochschule Dresden zusätzlich Bewerberinnen aus Mittel- und Osteuropa zu den grundständigen Studiengängen auf. Folgende Studienplätze werden zur Verfügung gestellt:
- 5 Studienplätze im Studiengang Soziale Arbeit Bachelor
- 3 Studienplätze im Studiengang Bildung und Erziehung in der Kindheit BA
- 2 Studienplätze im Masterstudiengang Soziale Arbeit.
Es können sich Bewerbeninnen aus Abchasien, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Kosovo, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Polen, Rumänien, Russische Föderation, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Tadschikistan, Tschechische Republik, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Weißrussland.
Bewerbungsverfahren:
Der Beginn eines Vollzeitstudiums ist nur im Wintersemester möglich. Der Bewerbungstermin ist der 15. Januar eines jeden Jahres für den Studienbeginn im September. Konkrete Informationen und die entsprechenden Formulare für die Bewerbung zum jeweiligen Studiengang sind auf den Studiengangsseiten hinterlegt (http://www.ehs-dresden.de/index.php?id=33).
Eine Voraussetzung zum Studium ist der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse durch den Test "Deutsch als Fremdsprache für Studienbewerber" (TestDaF) mit einem Gesamtergebnis von mindestens 15 in der Summe aller Teilprüfungen.
Verfahren zur Studienplatzvergabe:
Die Evangelische Hochschule hat ein besonderes Aufnahmeverfahren, das für alle Studiengänge in gleicher Weise angelegt ist. Die Aufnahmeentscheidung trifft ein Aufnahmeausschuss, der sich zu gleichen Teilen aus Praxisvertreterinnen, Dozentinnen und Studentinnen zusammensetzt. Dieser Ausschuss bildet sich einen Gesamteindruck von der Bewerbungslage. Die eingegangenen Bewerbungen werden anhand der eingereichten schriftlichen Unterlagen vom Ausschuss gesichtet; im Bedarfsfall wird eine Vorauswahl getroffen. Schließlich werden die Bewerbungen diskutiert und bewertet, damit der Aufnahmeausschuss in einem vergleichenden Verfahren diejenigen Bewerberinnen auswählen kann, denen ein Studienplatz zugesprochen wird. Bei seiner Entscheidung berücksichtigt der Ausschuss insbesondere die Voraussetzungen und Motivation zum Studium und zum Beruf, den bisherigen Bildungsweg und das soziale, pädagogische und kirchliche Engagement. Von entscheidender Bedeutung ist im Aufnahmeverfahren der Evangelischen Hochschule, in welchem Maß die Bewerberinnen ihre praktischen und biografischen Erfahrungen im Blick auf den Studienwunsch reflektieren. Die Entscheidungen des Zulassungsverfahrens werden den Bewerberinnen im Juni vom Rektor schriftlich mitgeteilt. Bewerbungs- bzw. Eignungsgespräche werden nicht durchgeführt.
Nachteilsausgleich:
Wir wollen eine Hochschule für alle sein. Mit Ihrer Bewerbung können Sie deshalb einen formlosen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Der Nachteilsausgleich der Evangelischen Hochschule besteht im Bewerbungsverfahren darin, dass Ihre Bewerbung in jedem Fall im Aufnahmeausschuss vorgestellt und diskutiert wird. Bitte erläutern Sie den auszugleichenden Nachteil auch in der Begründung Ihrer Bewerbung.
Studienfinanzierung:
Den Studienplatz stellt die Hochschule kostenlos zur Verfügung, d. h. Studiengebühren entfallen. Die Studierenden zahlen einen Semesterbeitrag, der sich aus dem Studentenwerksbeitrag, dem AStA-Beitrag, dem Semesterticket sowie einer Verwaltungspauschale zusammensetzt. Die Hochschule versucht, bei der Suche von Stipendien behilflich zu sein z.B. durch Beratung über Stipendiengeber. Ein Stipendium ist ausreichend für den Lebensunterhalt (Wohnung, Verpflegung, Versicherung, Studienmaterial, Kultur) und werden durch unterschiedliche Institutionen vergeben. Dabei ist zu beachten, dass einzelne Stipendiengeber zusätzliche Voraussetzungen verlangen. Hierzu kann z.B. eine kirchliche Empfehlung der jeweiligen Kirchenleitung (überregional), der Diakonie oder anderer sozialer Institutionen, welche Sozialarbeit im eigenen Land betreiben wollen und zu diesem Zweck die Ausbildung der Bewerber_in befürworten, gehören.
Beratung:
Wir empfehlen Interessentinnen vor der Bewerbung eine umfassende Beratung zu den Zulassungsvoraussetzungen, dem Bewerbungsverfahren und dem Studium in Dresden bei der Leiterin des Auslandsamtes des ehs Dresden, Frau Uta Heinrich-Barth: Email: heinrich-barth@ehs-dresden.de, Tel: +49-351-4690233
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Uta Heinrich-Barth
Evangelische Hochschule Dresden
International Office
ERASMUS Institutional Coordinator
Dürerstraße 25, Raum 3.214
01307 Dresden
Tel. 0351-4690233
Fax 0351-4690299
Email: heinrich-barth@ehs-dresden.de