Entschädigung ehemaliger Trudarmisten


Ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit während des Zweiten Weltkriegs zur Zwangsarbeit herangezogen wurden, erhalten nun eine einmalige Entschädigung in Höhe von 2.500 Euro. Diese Entscheidung wurde jetzt vom Bundesverwaltungsamt getroffen.

Dieses Gesetz betrifft ebenso ehemalige Trudarmisten, die in den Kriegsjahren als ethnische Deutsche in Arbeitskolonien mobilisiert wurden und Zwangsarbeit geleistet haben, meist in den Lagern des Innenministeriums der UdSSR. Die Entschädigung können ebenso Verwandte der Trudarmisten (Kinder oder Ehepartner) erhalten, falls der zu Entschädigende in der Periode vom 27. November 2015 bis zum 31. Dezember 2017 verstorben ist. Darüber muss das Bundesverwaltungsamt allerdings informiert werden. Um die Entschädigung in Höhe von 2.500 Euro zu erhalten, muss ein Antrag in deutscher Sprache an das Bundesverwaltungsamt (Außenstelle Hamm, Alter Üntroper Weg 2, 59071 Hamm) gestellt werden.

Auf der offiziellen Seite des Bundesverwaltungsamts erhalten Sie Information über die Antragstellung. Unter den Dokumenten, die man an das Bundesverwaltungsamt schickt, muss ebenso eine notarielle Bestätigung über die Ableistung der Zwangsarbeit und eine Bescheinigung aus dem Wohnort eingereicht werden. Falls Verwandte der Antragsteller ist, sind eine Vollmacht oder eine Kopie eines Gerichts vonnöten. Wichtig sind Bankdaten inklusive BIC und IBAN. Die Entscheidung über die Entschädigung trifft ausschließlich das Bundesverwaltungsamt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Auf dieser Webseite finden Sie ebenso Antworten auf häufig gestellte Fragen in deutscher und russischer Sprache. Nur der Antrag muss in deutscher Sprache gestellt werden. Alle Dokumente müssen somit ins Deutsche übersetzt werden.

Bis heute wurden schon einige tausend Anträge auf Entschädigung gestellt, die meisten von Deutschen aus Rumänien. Auch Russlanddeutsche stellten schon Anträge auf Entschädigung, von denen lediglich 27 abgelehnt wurden. Der Grund war, dass der zu Entschädigende bereits lange verstorben war. Deshalb ruft Bundesministeriums des Inneren dazu auf, Anträge sobald wie möglich zu stellen.

Rubriken: Sozialarbeit