Zur Richt­li­nie über ei­ne An­er­ken­nungs­leis­tung an ehe­ma­li­ge deut­sche Zwangs­ar­bei­ter


„Die Rück­kehr des Kriegs­fol­gen­rechts – Zur Richt­li­nie über ei­ne An­er­ken­nungs­leis­tung an ehe­ma­li­ge deut­sche Zwangs­ar­bei­ter – Artikel von Dr. Sebastian Klappert, Köln/Berlin“.

Dieser Artikel ist in der Zeitschrift „Die Öffentliche Verwaltung“ (DÖV) beim Kohlhammer Verlag erschienen. Die DÖV ist mit Archiv (auch) in der juristischen Datenbank beck-online erhältlich: https://beck-online.beck.de/Modul/1079/Inhalt.“

Am 27. November 2015 hat der Deutsche Bundestag eine einmalige finanzielle Anerkennungsleistung für ehemalige zivile deutsche Zwangsarbeiter beschlossen und damit das Schicksal der kriegs- bzw. kriegsfolgenbedingten Zwangsarbeiter als besonderes Kriegsfolgenschicksal anerkannt. Der nachfolgende Beitrag skizziert zunächst die Entstehungsgeschichte und ordnet die Neuregelung kriegsfolgenrechtlich ein. Im Anschluss wird der Regelungsinhalt der Richtlinie erläutert. In einem abschließenden Fazit wird die Neuregelung als Beitrag zu nationaler Versöhnung, zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und zur Ergänzung der nationalen Erinnerungskultur gewürdigt.

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