Bundestagsrede von Bundesbeauftragten Koschyk zum Antrag „25 Jahre Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen – Gemeinsamer Auftrag“


Der Deutsche Bundestag debattiert heute über den Schutz und die Förderung der geschichtlichen gewachsenen Regional- und Minderheitensprachen, wozu der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, sprechen wird.

„25 Jahre Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen – Gemeinsamer Auftrag“ heißt ein gemeinsamer Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen, der heute beraten und der von Bundesbeauftragten Koschyk unterstützt wird. Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (Sprachencharta) ist ein rechtsverbindliches Instrument Europas, das im November 1992 vom Europarat gezeichnet wurde. Sie sieht den Schutz und die Förderung der geschichtlichen gewachsenen Regional- und Minderheitensprachen Europas vor. Dem Europarat zufolge war ihre Ausarbeitung zum einen geprägt durch das Bemühen, die kulturellen Traditionen und das Kulturerbe Europas zu erhalten und weiterzuentwickeln, und zum anderen „durch die Achtung des unverzichtbaren und allgemein anerkannten Rechtes, im öffentlichen Leben und im privaten Bereich eine Regional- oder Minderheitensprache zu gebrauchen“.

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung unter anderem auf, wo erforderlich die politische Partizipation der anerkannten nationalen Minderheiten und der Sprechergruppe der Regionalsprache Niederdeutsch weiter zu stärken. Darüber hinaus solle geprüft werden, ob das im Gerichtsverfassungsgesetz geregelte Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht Sorbisch zu sprechen, auf die anderen anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland sowie die Sprechergruppe der Regionalsprache Niederdeutsch und die entsprechenden Charta-Sprachen ausgeweitet werden sollte.

Ferner solle die Regierung auch prüfen, ob das Minderheitennamensänderungsgesetz dahin gehend novelliert werden kann, dass es den Sorbinnen künftig möglich ist, die in der sorbischen Sprache vorgesehene spezifische weibliche Form des Nachnamens zu führen.

Quelle: www.koschyk.de