Im November 2015 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, das persönliche Schicksal derjenigen Deutschen, die als Zivilisten aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit während oder nach dem Zweiten Weltkrieg für eine ausländische Macht Zwangsarbeit leisten mussten, mit einer einmaligen, symbolischen Anerkennungsleistung in Höhe von 2.500 Euro zu würdigen. Am 14. September 2020 konnten letztlich symbolisch die beiden letzten Anerkennungsbescheide an ein betroffenes Ehepaar ausgehändigt werden.
Mit großer Empathie für das besonders schwere Schicksal der Betroffenen hat das für die Bearbeitung der Anträge zuständige Bundesverwaltungsamt (BVA) die rund 46.000 Anträge innerhalb von etwa vier Jahren bearbeitet. Besondere Eile bei der Antragsbearbeitung war auf Grund des hohen Alters der Antragsteller geboten: Etwa 90 % der Antragsteller waren 80 Jahre und älter. Es wurden über 54.000 Anfragen und Ersuchen nach Hilfe bei der Antragsstellung im zuständigen BVA verzeichnet.
Insgesamt wurden 83 % der Anträge positiv beschieden. Die meisten Ablehnungen mussten wegen Überschreiten der zweijährigen Antragsfrist ausgesprochen werden. Die Mehrzahl der Antragssteller lebt im heutigen Bundesgebiet; Frauen überwiegen deutlich. Es wurden insgesamt Anerkennungsleistungen in Höhe von annähernd 97 Mio. EUR gewährt.
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