Am 18. September erschien auf dem Internet-Portal Nazaccent, einem wichtigen Sprachrohr der nationalen Minderheiten in Russland, die Stellungnahme von Olga Martens zu dem Gesetz „Über ausländische Agenten“. Die erste stellvertretende Vorsitzende des Internationalen Verbands der deutschen Kultur (IVDK) berichtete über die negativen Auswirkungen des Gesetzes auf einige Organisationen der Russlanddeutschen und bedauerte, dass ihre wichtige kulturelle und aufklärerische Arbeit nun leider aus nicht ganz ersichtlichen Gründen darunter leiden muss.
Am 18. September erschien auf dem Internet-Portal Nazaccent, einem wichtigen Sprachrohr der nationalen Minderheiten in Russland, die Stellungnahme von Olga Martens zu dem Gesetz „Über ausländische Agenten“. Die erste stellvertretende Vorsitzende des Internationalen Verbands der deutschen Kultur (IVDK) berichtete über die negativen Auswirkungen des Gesetzes auf einige Organisationen der Russlanddeutschen und bedauerte, dass ihre wichtige kulturelle und aufklärerische Arbeit nun leider aus nicht ganz ersichtlichen Gründen darunter leiden muss.
Übersetzung aus dem Russischen
(Original: http://nazaccent.ru/column/71/)
17.09.2014
Zum Gesetz „Über ausländische Agenten“
Olga Martens, erste stellv. Vorsitzende des IVDK
In den Jahren 2013-2014 wurden in 15 regionalen Organisationen der Russlanddeutschen Finanzierungsquellen im Rahmen des NGO-Agenten-Gesetzes überprüft. Momentan laufen einige Gerichtsverfahren, welche mit Beanstandungen des Justizministeriums bezüglich unserer Finanzierungsquellen verbunden sind.
Wahrscheinlich hängt das damit zusammen, dass dieses Gesetz in einigen Fällen nicht ganz korrekt gedeutet wird, denn es betrifft nur die auf dem politischen Gebiet tätigen Organisationen, wohingegen gesellschaftliche Organisationen nichts mit der Politik zu tun haben.
Es hat sich so entwickelt, dass Russlanddeutsche seit dem Ende der 80er, Anfang der 90er Jahre finanzielle Unterstützung aus Deutschland, ihrer historischen Heimat, bekommen. Dies lässt sich leicht erklären: Deutschland bekennt sich zu seinen Nachkriegsverpflichtungen, die sie nicht nur den Russlanddeutschen gegenüber, sondern auch vielen anderen Völkern und Staaten erfüllt. Andererseits gehört die Unterstützung der Landsleute in jedem Land zu führenden staatlichen Aufgaben. Eine solche Unterstützung leistet auch Russland, beispielsweise im Rahmen des föderalen Gesetzes Nr. 99 „Über die staatliche Politik der Russischen Föderation bezüglich der Landsleute im Ausland“, was völlig logisch und richtig ist.
Die Unterstützung der Russlanddeutschen erfolgt im Rahmen der deutsch-russischen Regierungsabkommen, und zwar auf paritätischer Grundlage, deshalb haben wir nie ein Geheimnis daraus gemacht. Jedoch haben wir uns nicht beim Justitzministerium gemeldet und haben uns nicht als ausländische Agenten registrieren lassen, weil aus dem Wortlaut dieses Gesetzes klar hervorgeht, dass es nur politisch tätige Organisationen betrifft.
Die Selbstorganisation der Russlanddeutschen betreibt ausschließlich kulturelle, wissenschaftliche und Bildungsarbeit, deshalb ruft bei uns die Tatsache, dass wir heute unsere Nichtbeteiligung an der Politik und zu beweisen gezwungen sind, selbstverständlich Mißmut und großes Bedauern hervor. Die Zeit, die wir für die Umsetzung gesellschaftlich wichtiger Kultur- und Bildungsprojekte nutzen könnten, wird in den Gerichtsverhandlungen verschwendet.
Ich vermute, dass auch die finnougrischen Organisationen sich derzeit in einer ähnlichen Lage befinden. Natürlich sind diese Geschehnisse nicht fatal, jedoch bringen sie viele Unannehmlichkeiten mit sich. Wie ich schon sagte, müssen die gesellschaftlichen Organisationen jetzt ihre Kräfte und Zeit für Gerichtsverhandlungen aufwenden, nur weil jemand nicht gründlich das Gesetz studiert hat und sich nicht ausreichend mit Formulierungen und Definitionen auskennt.
Warum dieses Problem gerade jetzt aufgetaucht ist, kann ich nicht sagen. Vielleicht hängt es mit der aktuelle weltpolitische Situation zusammen, vielleicht aber nur damit, dass jemand seine Verpflichtungen nicht gewissenhaft erfüllt und die Fragen der russischen Gesetzgebung oberflächlich behandelt.