Beauftragter Fabritius zum Gedenktag der Russlanddeutschen


Anlässlich des Gedenktages der Russlanddeutschen zum Stalin-Erlass vom 28.8.1941 teilt der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Prof. Dr. Bernd Fabritius, mit.

„Es ist ein wichtiges Anliegen, auch in einer Zeit, in der größere Versammlungen und Gedenkveranstaltungen bedauerlicherweise nicht möglich sind, wichtigen historischen, und in besonderer Weise identitätsstiftenden Ereignissen zu gedenken. Dazu gehört zweifelsohne das Schicksal der Deutschen aus Russland, die im Jahr 1941 – nach dem Überfall des Deutschen Reichs auf die Sowjetunion – basierend auf einem kollektiven Vorwurf der Kollaboration als „Diversanten und Spione“ mit den Nazis auf Grundlage des Erlasses des Obersten Sowjets „Über die Umsiedlung der in den Rayons des Wolgagebiets lebenden Deutschen“, des sogenannten „Stalin-Erlasses“ vom 28.8.1941, deportiert und in Sibirien und anderen unwirtlichen Regionen der Sowjetunion harter Zwangsarbeit in den sogenannten Arbeitsarmeen und weiteren Repressionen unterworfen wurden. Ein Großteil der Volksgruppe überlebte diese Maßnahmen nicht; viele von den Überlebenden waren ihr Leben lang durch das Erlebte gezeichnet. Die Zahl der Toten wird auf 700.000 geschätzt. Eine Rehabilitierung der Russlanddeutschen ist trotz Rücknahme des Kollaborationsvorwurfes bis heute nicht erfolgt“.

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Rubriken: Gedenk- und Trauertag der Russlanddeutschen