Neubewertung der rentenrechtlichen Vorgaben für Spätaussiedler

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 auf Antrag des Landes Bayern eine Überprüfung der Rentenregelungen für Spätaussiedler beschlossen. Die hessische Landesbeauftragte für Heimatvertriebene und Spätaussiedler, Margarete Ziegler-Raschdorf, begrüßt diese lang erwartete Entscheidung.

„Ich bin sehr froh und dankbar, dass sich die Länderkammer für eine Überprüfung und Neuregelung der Rentenansprüche ausgesprochen hat. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler“, so Margarete Ziegler-Raschdorf.

Dass die bayerische Initiative im Bundesrat eine Mehrheit gefunden hat, nachdem ein erster Antrag des Landes in 2017 noch gescheitert war, wertet sie als großen Erfolg jahrelanger Anstrengungen vieler Beteiligter auf mehreren Ebenen: „Mein Dank gilt allen in Politik, Verbänden und Landsmannschaften Engagierten, die sich mit großer Ausdauer für eine Verbesserung der Lage von älteren Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern eingesetzt haben. Vor allem aber möchte ich der hessischen Landesregierung für die Unterstützung des Antrages danken. Die Landesregierung hat die bayrische Initiative von Anfang an unterstützt und auch im schwarz-grünen Koalitionsvertrag 2018 festgehalten, auf Bundesebene eine Verbesserung der Rentenregelung für spätausgesiedelte Deutsche anzustreben.“ Nach der nun durch Bundesratsbeschluss vorgesehenen Überprüfung gelte es, die Rentenleistungen für Spätaussiedler auf ein angemessenes Niveau zu heben.

Als nach dem Zerfall der früheren Sowjetunion in den 1990-er Jahren alleine zwischen 1990 und 2000 ca. 2,1 Millionen Deutsche aus Russland in die Bundesrepublik ausgesiedelt waren, hatten diese deutliche Einschnitte bei der Rente hinnehmen müssen. Aufgrund der hohen Zuzugszahlen, war die im Fremdrentengesetz (FRG) festgelegte Gleichstellung von Aussiedlern und Einheimischen zunehmend in die Kritik geraten. Ab 1996 wurden daher die Rentenbezüge von Spätaussiedlern um 40 Prozent gekürzt. Fortan galt eine Obergrenze von 25 Entgeltpunkten für im Ausland erworbene Rentenansprüche unabhängig von der Erwerbsbiographie, was einer Rente in Höhe von maximal 761 Euro (716,50 Euro in den neuen Bundesländern) für Ledige und 1.218,- Euro (1.146,40 Euro in den neuen Bundesländern) für Verheiratete entspricht. Von der damaligen Reform sind heute rund 760.000 Bundesbürger betroffen, von denen viele nach einem harten Arbeitsleben und einem nicht selten schweren Schicksal nun akut von Altersarmut bedroht sind.

„Der weit verbreitete Unmut hierüber ist mehr als verständlich. Angesichts der großen Zahl der davon Betroffenen, war es überfällig, dieses Problem anzugehen und eine Neubewertung der rentenrechtlichen Fragen bei Spätaussiedlern in den Blick zu nehmen“, findet Landesbeauftragte Ziegler-Raschdorf, die bereits seit Langem mit großem persönlichen Einsatz hierfür eintritt. Die bisherigen Regelungen bergen ihr zufolge nicht nur ein erhebliches politisches und soziales Konfliktpotential, sondern seien zudem auch zutiefst ungerecht. Weder würde das besonders schwere Kriegsfolgeschicksal der Deutschen aus Russland berücksichtigt, noch der Umstand bedacht, dass ihnen die Sowjetunion die Ausreise in die Bundesrepublik jahrzehntelang verwehrt hatte. Ferner sei auch ausgeklammert worden, dass sie bilanziell ein Gewinn für die Rentenkasse seien. „Unterm Strich kamen deutlich mehr junge als ältere Menschen zu uns. Der Anteil der über Sechzigjährigen war bei Spätaussiedlern halb so hoch wie im Bevölkerungsdurchschnitt, während jener der unter Zwanzigjährigen doppelt so groß war. Zwischen 1989 und 2000 haben Spätaussiedler 37,8 Milliarden DM mehr in die Rentenkasse eingezahlt als sie daraus bezogen haben“, berichtet die Landesbeauftragte. Die Korrektur der damaligen Reform des Fremdrentengesetzes sei daher überfällig. „Einer der Gründe hierfür war seinerzeit auch das niedrigere Lohnniveau in den neuen Bundesländern und die damit einhergehende Sorge vor möglichen Ungleichgewichten. Inzwischen hat das Rentenniveau in den neuen Bundesländern aber bei weiter steigender Tendenz bereits rund 94 Prozent des Westniveaus erreicht. Folglich ist es auch an der Zeit, eine Angleichung bei den Spätaussiedler-Renten vorzunehmen“, so Ziegler-Raschdorf weiter. Darüber hinaus gibt sie zu bedenken, dass eine erneute Änderung des Fremdrentengesetzes die Rentenkasse nicht auf Dauer belasten würde, da sie lediglich älteren Spätaussiedlern zugutekäme. Die jüngere Generation habe inzwischen längst eigene Rentenansprüche in Deutschland erworben.

„Nun kommt es darauf an, nach der Überprüfung der Rentenregelungen auch die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Ich bin zuversichtlich, dass dies zu dem lange angemahnten Nachteilsausgleich bei der Rentenberechnung für Spätaussiedler führen kann und damit im Ergebnis zu einer deutlichen Verbesserung für die Betroffenen. Deren Lebensleistung würde damit künftig deutlich mehr und gerechtere Wertschätzung entgegengebracht.“

Quelle: www.vertriebenenbeauftragte.hessen.de