Wichtiger Teilerfolg für Aussiedler und Spätaussiedler im Rentenrecht

Ab dem 1. Januar 2021 ist das „Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichen Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen“ (Grundrentengesetz) vom 12.8.2020 (BGBl. 2020 Teil I Nr. 38) in Kraft getreten.

Dadurch werden auch deutliche Verbesserungen im Rentenrecht und in der Grundsicherung sowie beim Wohngeld eingeführt, von denen auch deutsche Aussiedler und Spätaussiedler profitieren können, durch welche zum Teil die in den 1990er Jahren beschlossenen Rentenkürzungen ausgeglichen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten.

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